Erschütterung des Beweiswerts einer AU-Bescheinigung

Erschütterung des Beweiswerts einer AU-Bescheinigung

Erstellt am: 08.09.2021

Pressemitteilung Nr. 25/21 BAG

Erschütterung des Beweiswerts einer AU-Bescheinigung

Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.

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