Branchenzuschläge für Leiharbeitnehmer bei Einsatz in der Kontraktlogistik

Herr Gerrit Chilla

Erstellt am: 01.08.2017

Der Einsatz von Leiharbeitnehmern bei Betrieben der sog. Kontraktlogistik in der Automobilindustrie kann zu Branchenzuschlägen nach dem TV BZ ME führen. Das gilt insbesondere für Betriebe, die Automobile und sonstige Fahrzeuge herstellen oder deren überwiegende Tätigkeit als Glied einer Fertigungskette unmittelbar auf die Fertigung eines Automobils oder sonstigen Fahrzeugs sowie seiner Bestandteile gerichtet ist.

Artikel veröffentlicht in: Arbeitsrechtsberater, Dr. Otto Schmidt, Ausgabe 08.2017, S. 233 f.
Autor: Herr Gerrit Chilla

Das Problem: Das BAG hatte in zwei Verfahren zu prüfen, ob Leiharbeitsunternehmen an ihre tarifgebundenen Mitarbeiter Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie zahlen müssen. Streitfrage war, ob die Einsatzbetriebe unter den Anwendungsbereich des TV BZ ME vom 22.5.2012 fallen. In beiden Fällen waren die Einsatzunternehmen Logistikanbieter, die im eigenen Betrieb für Automobilhersteller neben der Logistik auch Montageleistungen übernahmen; die Art der Tätigkeiten der Einsatzbetriebe für die Automobilhersteller war allerdings unterschiedlich.

... den kompletten Artikel können Sie unter dem nachfolgenden Link einsehen.

VOILA_REP_ID=C1257761:004A5185