Darlegungs-/Beweislast im Überstundenvergütungsprozess

Darlegungs-/Beweislast im Überstundenvergütungsprozess

Erstellt am: 04.05.2022

Pressemitteilung Nr. 16/22 BAG

Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess

Die vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für die Leistung von Überstunden durch den Arbeitnehmer und deren Veranlassung durch den Arbeitgeber werden durch die auf Unionsrecht beruhende Pflicht zur Einführung eines Systems zur Messung der vom Arbeitnehmer geleisteten täglichen Arbeitszeit nicht verändert.

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