Kündigung nur nach Anhörung

Herr Christian Flogaus und Herr Wolfgang Leist

Erstellt am: 01.05.2017

Neues im Umgang mit Schwerbehinderten bringt das Bundesteilhabegesetz. Insbesondere die Kündigungsregeln bergen Potenzial für Fehler in der Praxis.

Artikel veröffentlicht in: Personalmagazin, Haufe-Verlag, Ausgabe 05.2017, S. 74 ff.
Autor: Herr Christian Flogaus und Herr Wolfgang Leist

Noch kurz vor Jahresende 2016 hat der Gesetzgeber das sogenannte Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Dieses bewirkt eine umfassende Umgestaltung unteranderem auch des Sozialgesetzbuches(SGB) IX. Auch wenn wesentliche Teile des Bundesteilhabegesetzes erst zum 1.Januar 2018 in Kraft treten werden, gibt es doch einige wichtige Neuregelungen, die bereits ab dem 30. Dezember 2016 gelten. Diese betreffen insbesondere die Kündigung von schwerbehinderten Menschen und die Aufwertung der Rechte der Schwerbehindertenvertretung. Mit diesem Beitrag sollen diese, mit dem Bundesteilhabegesetz in Kraft getretenen Änderungen dargestellt werden. Zudem soll Arbeitgebern eine Handlungsempfehlung zu den neuen gesetzlichen Vorschriften gegeben werden.

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