Teilzeitbeschäftigung bei betriebl. Altersversorgung

Teilzeitbeschäftigung bei der betrieblichen Altersversorgung

Erstellt am: 23.03.2021

Pressemitteilung Nr. 5/21 BAG

Teilzeitbeschäftigung bei der betrieblichen Altersversorgung

Eine Versorgungsregelung kann wirksam vorsehen, dass bei der Ermittlung der anrechnungsfähigen Dienstzeiten im Rahmen der Berechnung des Altersruhegelds die Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung lediglich anteilig berücksichtigt werden.

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