Gegen einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice

Gegen einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice

Erstellt am: 18.09.2020

Vetter: „Gesetzlicher Zwang nicht nötig - schon heute wird mobiles Arbeiten überall dort eingesetzt, wo es möglich und sinnvoll ist“    

REUTLINGEN / TÜBINGEN / BALINGEN / FREUDENSTADT / CALW– Die Metallarbeitgeber in der Region Neckar-Alb fordern Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf, den Plan eines gesetzlichen Anspruchs auf Homeoffice aufzugeben. „Die Unternehmen dürfen in der jetzigen Wirtschaftskrise nicht mit noch mehr Bürokratie belastet werden. Zumal es dafür überhaupt keinen Grund gibt. Denn schon heute wird mobiles Arbeiten überall dort eingesetzt, wo es möglich und sinnvoll ist“, erklärte der Geschäftsführer der Bezirksgruppe Reutlingen des Arbeitgeberverbands Südwestmetall, Dr. Jan Vetter, am Freitag in Reutlingen: „Das belegen die Erfahrungen in der Corona-Krise eindrucksvoll. Rund drei von vier Unternehmen in Deutschland setzen verstärkt auf Homeoffice – und zwar ganz ohne gesetzlichen Zwang, und ohne Beschwerden der Arbeitnehmer.“

In einer jüngsten Umfrage des Ifo-Instituts gibt gut die Hälfte der befragten Unternehmen an, auch nach Corona verstärkt auf Homeoffice setzen zu wollen. „Viele Betriebe sehen das Angebot von Homeoffice als einen Vorteil im Wettbewerb um die besten Fachkräfte“, sagte Vetter: „Klar ist aber: Beim Einsatz von Homeoffice müssen stets auch betriebliche Belange eine zentrale Rolle spielen. Deshalb kann es für Arbeitnehmer kein pauschales Anrecht auf Homeoffice geben.“

Denn wenn zu viele Arbeitnehmer oder gar komplette Teams gleichzeitig im Homeoffice arbeiteten, könne dies betriebliche Abläufe beeinträchtigen, warnte der Arbeitgebervertreter: „Absprachen und Brainstormings würden erschwert und die sonst so hochgelobte ‚informelle Kommunikation‘ bliebe auf der Strecke. Kreativer Austausch lässt sich eben nicht vollständig ins Digitale verlagern.“

 

Infos zu SÜDWESTMETALL:
SÜDWESTMETALL ist der Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg. Er ist kompetenter Ansprechpartner für Unternehmen in arbeits- und sozialrechtlichen, tarifvertraglichen und sozialpolitischen Fragen. SÜDWESTMETALL ist Sprachrohr für seine Mitgliedsbetriebe gegenüber Gewerkschaft, Staat und Öffentlichkeit. Zusammen mit dem Sozialpartner vereinbart SÜDWESTMETALL in Tarifverträgen die Bedingungen der Arbeitsverhältnisse.

Die Bezirksgruppe Reutlingen von SÜDWESTMETALL und des tarifungebundenen Unternehmensverbandes Südwest betreut in den Landkreisen Reutlingen, Tübingen, Calw, Freudenstadt, Zollernalb und im nördlichen Teil des Landkreises Sigmaringen 230 Betriebe mit rund 57.000 Mitarbeitern.

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