M+E-Unternehmen leiden derzeit massiv unter gestörten Lieferketten

Erweiterete Kurzarbeiter-Regelungen müssen fortgesetzt werden

Erstellt am: 22.10.2021

REUTLINGEN / TÜBINGEN / BALINGEN / FREUDENSTADT / CALW – Auch in den Regionen Neckar-Alb und Nordschwarzwald leiden die Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie (M+E) derzeit massiv unter einem Mangel an wichtigen Vorprodukten wie Halbleitern, gestörten Lieferketten und teuren Rohstoffpreisen. „Wenn entscheidende Vorprodukte fehlen, wird die Produktion im Betrieb stark beeinträchtigt. So wurden beispielsweise im vergangenen Monat in unserem Land so wenige Autos ausgeliefert wie in keinem anderen September seit 1991. Die in der Corona-Krise erweiterten Kurzarbeitergeld-Regelungen müssen deshalb auch über das Jahresende hinaus fortgeführt werden, bis sich die Versorgungslage bei den Betrieben wieder normalisiert hat“, forderte der Geschäftsführer der Bezirksgruppe Reutlingen des Arbeitgeberverbands Südwestmetall, Dr. Jan Vetter, am Freitag in Reutlingen.

„Laut dem jüngsten Gemeinschaftsgutachten der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute wird die Lieferketten-Problematik bei uns zwar im kommenden Jahr schrittweise abnehmen, aber erst 2023 vollständig überwunden sein“, bemerkte Vetter. Dies bedeute, dass die M+E-Betriebe noch über viele Monate mit Produktionsschwierigkeiten aufgrund von Materialmangel zu kämpfen haben werden. „Für diese Zeit brauchen die Unternehmen dringend die erweiterten Kurzarbeiter-Regelungen als stabile Brücke zur Beschäftigungssicherung“, betonte er.

Wichtig sei, dass der Gesetzgeber die Verlängerung der derzeitigen Kurzarbeiter-Regelungen möglichst zeitnah beschließe, erklärte der Bezirksgruppen-Geschäftsführer: „Die Corona-Krise hat die M+E-Unternehmen viel Liquidität gekostet. Deshalb brauchen sie rasch Klarheit, ob sie auch im kommenden Jahr auf die bewährten Krisenregelungen bei der Kurzarbeit bauen können.“

Das Instrument der Kurzarbeit sei genau für solche befristeten Herausforderungen wie die aktuellen Materialengpässe und Störungen der Lieferketten gedacht, argumentierte Vetter: „Die extensive Anwendung in der Corona-Pandemie ist hingegen eine Ausnahmesituation gewesen. Die dort aufgelaufenen Kosten dürfen nun nicht dafür herhalten, den Firmen in der jetzigen Situation das erweiterte Kurzarbeitergeld vorzuenthalten.“

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