Fachkräfteeinwanderungsgesetz entscheidend

Wachsende Arbeits- und Fachkräftelücke zählt zu größten Geschäftsrisiken der M+E-Industrie in den Regionen Neckar-Alb und Nordschwarzwald

Erstellt am: 25.07.2023

Holder: „Deshalb ist es so entscheidend, dass das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ein Erfolg wird. Dafür brauchen wir aber eine deutliche Beschleunigung der Abläufe in den Behörden.“

 
REUTLINGEN / TÜBINGEN / BALINGEN / FREUDENSTADT / CALW – Die wachsende Arbeits- und Fachkräftelücke zählt neben den viel zu hohen Energiekosten zu den größten Geschäftsrisiken der Metall- und Elektroindustrie (M+E) in den Regionen Neckar-Alb und Nordschwarzwald. „Deshalb ist es so entscheidend, dass das jüngst verabschiedete reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz ein Erfolg wird“, sagte der Vorsitzende in der Bezirksgruppe Reutlingen des Arbeitgeberverbands Südwestmetall, Martin Holder, am Montag in Reutlingen. „Dafür brauchen wir vor allem auch eine deutliche Beschleunigung der Abläufe in den Visa-Stellen der deutschen Botschaften und in den Ausländerbehörden.“
 
Denn die langwierigen Verwaltungsverfahren seien das zentrale Nadelöhr für mehr Zuwanderung von dringend benötigten Fachkräften, ergänzte Bezirksgruppen-Geschäftsführer Dr. Jan Vetter: „Ohne echten Fortschritt in diesem Bereich wird auch das weiterentwickelte Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht die gewünschte Wirkung entfalten können.“ Die traurige Realität seien immer noch monatelange Wartezeiten bei den Visa-Stellen im Ausland sowie Verzögerungen bei der Terminvergabe durch Ausländerbehörden, beklagte er: „Die Unternehmen berichten sogar, dass sich die Lage in den letzten Jahren weiter verschlechtert hat.“
 
Neben fehlendem Personal sei ein großes Problem, dass die Behörden ihre Prozesse immer noch viel zu wenig digitalisiert hätten, beklagte Holder. „Diesen unzumutbaren Verwaltungszustand sollten Bund, Länder und Kommunen in gemeinsamer Regie beenden und für zügige Verfahren sorgen. Alle Anträge müssen künftig digital verarbeitet werden. Das würde allen Beteiligten enorm viel Zeit und Aufwand sparen“, forderte der Bezirksgruppen-Vorsitzende. „Die beteiligten Behörden im Zuwanderungsverfahren müssen zudem personell, fachlich und finanziell ausreichend ausgestattet und von unnötigen Aufgaben entlastet werden. Hier ist eine gemeinsame Kraftanstrengung notwendig.“
 
Vetter begrüßte den jüngsten Vorstoß der baden-württembergischen Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges, für die Einrichtung einer zentralen Stelle zur Fachkräfteeinwanderung im Südwesten. „Damit würde Baden-Württemberg anderen Bundesländern folgen, die bereits gute Erfahrungen mit Zentralen Ausländerbehörden gemacht haben. Jetzt sollte das Projekt von der Landesregierung aber auch zügig umgesetzt werden“, sagte der Arbeitgebervertreter.
 
Bereits mit dem Inkrafttreten des ursprünglichen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zum 1. März 2020 waren die Bundesländer aufgefordert worden, Zentrale Ausländerbehörden einzurichten, die im Visumsverfahren nur für Aufenthaltstitel der Fachkräfteeinwanderung zuständig sind und das beschleunigte Fachkräfteverfahren durchführen.
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