Einer mehr oder weniger; Überblick über die gesetzlichen Schwellenwerte

Herr Dr. Jan Vetter

Erstellt am: 01.08.2012

Zahlreiche Pflichten des Arbeitgebers sind an bestimmte Betriebsgrößen geknüpft. Wer eine teure Fehlbeurteilung vermeiden will, sollte genau hinschauen.

Artikel veröffentlicht in: Personalmagazin, Haufe-Verlag, Ausgabe 08/2012, S. 64 ff.
Autor: Herr Dr. Jan Vetter

Wieviele Mitarbeiter haben wir denn im Regelfall beschäftigt?“ Wenn diese Frage an Personaler gerichtet wird, kann sich eine vorschnelle Antwort rächen, wie folgendes Beispiel zeigt: Ein Unternehmen plant, die Herstellung eines nicht mehr marktfähigen Produkts einzustellen. Die Folge ist, dass Arbeitsplätze wegfallen und betriebsbedingte Kündigungen nicht ausgeschlosn ­werden können. Zu prüfen ist hier, ob vor der Umsetzung der Maßnahme mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich und Sozialausgleich zu beraten ist. Diese Pflicht beginnt aber erst, wenn im Unternehmen in der Regel mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt sind. Nach einem Blick in die Lohnliste bekommt der Arbeitgeber im Beispielsfall mit den Worten „Wir liegen knapp unterhalb der Schwelle“, grünes Licht.

... den kompletten Artikel können Sie unter dem nachfolgenden Link einsehen.

VOILA_REP_ID=C1257761:004A5185