Volle Kraft in halber Zeit

Frau Cathrin Epple

Erstellt am: 01.12.2014

Die Altersteilzeit ist auch ohne Förderung ein gefragtes Instrument in Betrieben. Neben typischen Fehlern drohen nun neue Fallen durch die Rente ab 63.

Artikel veröffentlicht in: Personalmagazin, Haufe-Verlag, Ausgabe 12.2014, S. 64 ff.
Autor: Frau Cathrin Epple

Teilrente ab 60 oder bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten? In der aktuellen Diskussion um einen flexibleren Übergang in die Rente spielt die Altersteilzeit keine hervorgehobene Rolle. Dennoch mag die Debatte ein Beleg dafür sein, dass für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer Modelle für einen gleitenden Übergang in die Rente von Bedeutung sind. Daher besteht in vielen Branchen weiterhin Interesse an Vereinbarungen zur Altersteilzeit - auch wenn für Altersteilzeitarbeitsverhältnisse, die seit Januar 2010 abgeschlossen werden, durch die Bundesagenturfür arbeit keine Erstattungsleistungen mehr erfolgen. Vielfach wurden seit deren Wegfall tarifliche Regeln geschaffen, so etwa in der Metall- und Elektroindustrie, welche die geänderte Rechtslage und das anhaltende Bedürfnis nach Altersteilzeitregelungen berücksichtigen.

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